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   BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99   

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https://dejure.org/1999,10836
BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99 (https://dejure.org/1999,10836)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1999 - 6 B 81.99 (https://dejure.org/1999,10836)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1999 - 6 B 81.99 (https://dejure.org/1999,10836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels als Revisonszulassungsgrund - Anforderungen für die Darlegung einer Divergenzrüge - Schlüssigkeit und Glaubwürdigkeit einer Gewissensentscheidung im Rahmen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99
    Zur Wahrung der dort normierten Zweiwochenfrist genügt in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16; Beschluß vom 18. Mai 1999 - BVerwG 11 B 37.98 -).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze, soweit man darin überhaupt einen von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfaßten Verfahrensfehler sehen will (vgl. einerseits Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; andererseits Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - a.a.O. Nr. 269), ist dem Verwaltungsgericht gleichfalls nicht unterlaufen.
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99
    Ein Verstoß gegen die Denkgesetze, soweit man darin überhaupt einen von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfaßten Verfahrensfehler sehen will (vgl. einerseits Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; andererseits Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - a.a.O. Nr. 269), ist dem Verwaltungsgericht gleichfalls nicht unterlaufen.
  • BVerwG, 03.02.1988 - 6 C 49.86

    Kriegsdienstverweigerung - Materielle Rechtskraft - Gewissensentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Bereitschaft zur Ableistung des verlängerten zivilen Ersatzdienstes sei nur ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung, könne diese aber nicht ersetzen, steht im Einklang mit den in der Beschwerdebegründung zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - (Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1987, 797) und vom 3. Februar 19 88 - BVerwG 6 C 49.86 - (BVerwGE 79, 33, 37; im angefochtenen Urteil und in der Beschwerdebegründung jeweils unrichtig: 19 82 ).
  • BVerwG, 01.02.1982 - 6 C 126.80

    "Das Gewissen entscheidet nur über meine eigenen Taten..." - "... Zur Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99
    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 1982 - BVerwG 6 C 126.80 - (BVerwGE 64, 369, 373 f.) ab.
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 53.84

    Kriegsdienstverweigerung - Rechtliches Gehör - Abwesenheitsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99
    Die Anordnung nach § 95 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfolgt in Rechtsstreitigkeiten wegen Kriegsdienstverweigerung, um zum Zweck der dem Verwaltungsgericht obliegenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sicherzustellen, daß der Wehrpflichtige als Beweismittel in der mündlichen Verhandlung zur Verfügung steht (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 53.84 - BVerwGE 77, 157, 159).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Bereitschaft zur Ableistung des verlängerten zivilen Ersatzdienstes sei nur ein Indiz für die behauptete Gewissensentscheidung, könne diese aber nicht ersetzen, steht im Einklang mit den in der Beschwerdebegründung zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 - (Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1987, 797) und vom 3. Februar 19 88 - BVerwG 6 C 49.86 - (BVerwGE 79, 33, 37; im angefochtenen Urteil und in der Beschwerdebegründung jeweils unrichtig: 19 82 ).
  • BVerwG, 18.05.1999 - 11 B 37.98
    Auszug aus BVerwG, 23.11.1999 - 6 B 81.99
    Zur Wahrung der dort normierten Zweiwochenfrist genügt in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel (Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34.81 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16; Beschluß vom 18. Mai 1999 - BVerwG 11 B 37.98 -).
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